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Mehrwertsteuer für Künstler: Preise inklusive oder exklusive?

9. Oktober 2026 · 3 Min. Lesezeit · ActBase Redaktion

In einer Offerte muss klar sein, ob Preise inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer gelten oder ob keine verrechnet wird. Welche Regel gilt, hängt von deiner Situation ab und sollte mit einer Fachperson geklärt werden.

Titelbild zum Ratgeber: Mehrwertsteuer für Künstler: Preise inklusive oder exklusive?

Drei mögliche Fälle

Ein Künstler verrechnet keine Mehrwertsteuer, oder er verrechnet sie und weist Preise exklusive aus (die Steuer kommt dazu), oder inklusive (die Steuer ist im Preis enthalten). Wichtig ist, dass die Offerte es klar sagt.

Wer entscheidet?

Ob jemand mehrwertsteuerpflichtig ist, hängt von der persönlichen Situation ab, unter anderem vom Umsatz. Verbindliche Auskunft geben die Eidgenössische Steuerverwaltung (estv.admin.ch) und Treuhandfachleute.

Inklusive oder exklusive

Bei Privatpersonen als Kunden sind Preise inklusive üblich, bei Firmen oft exklusive. Entscheide dich für eine Variante und nenne sie in jeder Offerte.

So macht es ActBase

In ActBase gibst du selbst an, ob du Mehrwertsteuer verrechnest, mit welchem Satz und ob Preise inklusive oder exklusive gelten. ActBase nimmt nichts an und prüft deine Angaben nicht. Du bleibst dafür verantwortlich. Mehr dazu bei Anfragen & Offerten.

Hinweis

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Steuerberatung.

Zuletzt aktualisiert: 9. Oktober 2026

Häufige Fragen

Muss ich als Künstler Mehrwertsteuer verrechnen?

Das hängt von deiner Situation ab. Kläre es mit der Eidgenössischen Steuerverwaltung oder einer Treuhandfachperson.

Was bedeutet «exklusive MWST»?

Der genannte Preis ist ohne Mehrwertsteuer, die Steuer wird zusätzlich berechnet.

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