Anzahlung und Stornobedingungen: Wie schützen sich Künstler?
Künstler schützen sich mit einer Anzahlung und klaren Stornobedingungen im Vertrag. Die Anzahlung lässt sich als Reugeld vereinbaren, eine Staffel nach Tagen als Konventionalstrafe. Gerichte können zu hohe Strafen herabsetzen, deshalb sollten die Beträge nachvollziehbar sein. Dies ist keine Rechtsberatung.

Warum absichern?
Sagt ein Veranstalter kurz vor dem Termin ab, hast du das Datum freigehalten und vielleicht andere Anfragen abgelehnt. Das lässt sich oft nicht mehr ausgleichen. Mit einer Anzahlung und klaren Absage-Bedingungen legst du vorher fest, was eine Absage kostet. Das schützt dich und zeigt dem Veranstalter offen, womit er rechnen muss.
Die Anzahlung: Haftgeld oder Reugeld?
Das Gesetz kennt zwei Arten. Ein beim Vertragsabschluss gegebenes Draufgeld gilt im Zweifel als Haftgeld, nicht als Reugeld. Haftgeld bleibt dem Empfänger, wenn nichts anderes vereinbart ist, ohne Abzug von seinem Anspruch. Bei einem Reugeld darf der Geber vom Vertrag zurücktreten, indem er das Bezahlte zurücklässt (Art. 158 OR).
Soll ein Rücktritt den Veranstalter genau die Anzahlung kosten, schreibe es deshalb ausdrücklich in den Vertrag, zum Beispiel «Die Anzahlung gilt als Reugeld». Ob du zusätzlich einen weiteren Schaden fordern kannst, hängt vom Wortlaut und vom Einzelfall ab.
Konventionalstrafe: im Voraus vereinbart
Eine Konventionalstrafe ist eine Zahlung, die für den Fall einer Absage im Voraus vereinbart wird. Nach dem Gesetz ist sie verfallen, auch wenn dir kein Schaden entstanden ist (Art. 161 Abs. 1 OR). Die Höhe können die Parteien frei bestimmen, doch ein Gericht kann übermässig hohe Strafen herabsetzen (Art. 163 Abs. 3 OR). Darum gilt: lieber nachvollziehbar und gestaffelt als einfach hoch.
Ist die Erfüllung durch einen Umstand unmöglich geworden, den der Schuldner nicht zu vertreten hat, kann die Strafe nach dem Gesetz nicht gefordert werden, wenn nichts anderes abgemacht ist (Art. 163 Abs. 2 OR). Regle höhere Gewalt deshalb ausdrücklich im Vertrag.
Eine Staffel nach Tagen
Je früher abgesagt wird, desto eher kannst du das Datum neu vergeben. Deshalb ist eine Staffel ein gängiger Ansatz: Je näher der Termin, desto grösser der Anteil der Gage. Ein Beispiel aus den ActBase-Vorlagen: mehr als 90 Tage vorher 30 Prozent, bis 31 Tage vorher 50 Prozent, bis 8 Tage vorher 80 Prozent, danach die volle Gage.
Daneben gibt es eine strengere und eine kulantere Vorlage sowie die Möglichkeit, bis zu sechs eigene Stufen festzulegen. Die Prozentwerte sind ein Vorschlag, weder belegt noch rechtlich geprüft. Bei Privatpersonen, etwa bei Hochzeiten, setzt du sie besser eher tiefer an.
Ein Rechenbeispiel
Ein Beispiel mit frei gewählten Zahlen: Die Gage beträgt 1000 Franken, der Veranstalter sagt 45 Tage vor dem Termin ab. Nach der Beispiel-Staffel oben sind 50 Prozent fällig, also 500 Franken. Ob eine bereits geleistete Anzahlung daran angerechnet wird, regelst du im Vertrag. Das Beispiel ist eine Rechenhilfe und kein Rechtsrat.
Bedingungen offen zeigen
Zeige die Absage-Bedingungen offen: Der Veranstalter sollte sie vor seiner Zustimmung klar sehen und nicht nur in einem verlinkten Text finden. Das ist eine Vorsichtsregel, die Streit vermeiden hilft. Nenne die Staffel deshalb schon in der Offerte oder direkt im Bestätigungsschritt.
Fairness für beide Seiten
Gelten die Regeln nur für den Veranstalter, wirken sie einseitig. Überlege, was gilt, wenn du selbst ausfällst: Rückzahlung der Anzahlung, eine Entschädigung und vielleicht ein Ersatzkünstler. Faire Bedingungen für beide Seiten sind verständlicher und wirken glaubwürdiger.
Datum erst nach der Anzahlung fest
Du kannst festlegen, dass der Termin erst als reserviert gilt, wenn die Anzahlung bei dir eingegangen ist. Bis dahin bleibt er vorläufig, mit einer kurzen Frist. Geht nichts ein, gibst du das Datum wieder frei. Wie schnell du bei ausbleibender Anzahlung zurücktreten kannst, ist rechtlich nicht geklärt, formuliere diese Klausel deshalb vorsichtig.
Feste Zahlungstermine
Schreibe Fristen als konkrete Daten, etwa «Anzahlung zahlbar bis 1. März». Bei einem vereinbarten Verfalltag gerät der Schuldner nach dem Gesetz ohne Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR). Der gesetzliche Verzugszins beträgt 5 Prozent (Art. 104 OR).
Wie hoch soll die Anzahlung sein?
Das entscheidest du. In der Praxis hört man oft von 30 bis 50 Prozent der Gage, belegt ist das nicht. Bei Privatpersonen ist eine massvolle Quote sinnvoll.
Mit ActBase
Im Assistenten für den Booking-Vertrag wählst du eine der drei Staffel-Vorlagen oder legst eine eigene fest, entscheidest zwischen Konventionalstrafe und pauschaler Entschädigung und markierst die Anzahlung auf Wunsch als Reugeld. Eine Klausel zu höherer Gewalt ist als Baustein vorbereitet. Für die Anzahlung stellst du eine QR-Rechnung aus. ActBase nimmt kein Geld entgegen, die Zahlung geht direkt an dich. Die Vorlagen sind nicht rechtlich geprüft. Die Funktion ist in Arbeit.
Hinweis
Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Wie ein Gericht eine Klausel im Einzelfall beurteilt, kann niemand im Voraus sagen.
Häufige Fragen
Darf der Veranstalter einfach zurücktreten?
Das hängt vom Vertrag und vom Einzelfall ab. Ob sich ein Rücktritt ganz ausschliessen lässt, ist rechtlich heikel. Du kannst aber festlegen, was er kostet, zum Beispiel mit Reugeld oder einer Staffel. Im Zweifel lass dich beraten.
Was ist der Unterschied zwischen Reugeld und Konventionalstrafe?
Beim Reugeld erkauft sich der Veranstalter den Rücktritt mit der Anzahlung. Eine Konventionalstrafe ist eine im Voraus vereinbarte Zahlung bei Absage. Sie ist auch ohne Schadennachweis fällig, kann aber herabgesetzt werden, wenn sie übermässig hoch ist.
Was gilt bei Krankheit oder Unwetter?
Regle das im Vertrag. Nach dem Gesetz kann eine Konventionalstrafe nicht gefordert werden, wenn die Erfüllung durch einen vom Schuldner nicht zu vertretenden Umstand unmöglich wurde, ausser die Parteien haben etwas anderes abgemacht.




