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Booking-Vertrag für Künstler: Was gehört hinein?

11. Oktober 2026 · 5 Min. Lesezeit · ActBase Redaktion

Ein Booking-Vertrag hält fest, wer wann wo auftritt, was der Auftritt kostet, wann bezahlt wird, was bei einer Absage gilt und was der Veranstalter an Technik und Verpflegung stellt. Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung.

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Wozu ein Vertrag?

Ein Booking-Vertrag hält fest, was für einen Auftritt vereinbart wurde. Er schützt beide Seiten: Der Veranstalter weiss, was er bekommt, und du weisst, was du bekommst. Gerade bei Hochzeiten, Firmenanlässen und Festen entstehen Streitfälle selten aus bösem Willen, sondern weil jede Seite etwas anderes im Kopf hatte. Ein Vertrag muss nicht lang sein. Wichtig ist, dass er die Punkte klärt, bei denen es später Streit geben könnte.

Parteien und Veranstaltung

Schreibe genau auf, wer den Vertrag abschliesst: dein Name oder der Name deines Acts, bei einer Band die Person, die für alle spricht, und beim Veranstalter der volle Name oder die Firma mit Anschrift. Bei einer Firma ist die UID hilfreich. Dazu gehören Anlass, Datum, Ort sowie Beginn und Ende des Auftritts. Erwähne auch, ob es einen Aufbau und einen Soundcheck gibt und wann du vor Ort sein musst.

Gage und Zahlung

Nenne den Gesamtbetrag und was darin enthalten ist, zum Beispiel Dauer, Technik und Reisekosten. Halte fest, ob der Betrag inklusive oder exklusive Mehrwertsteuer gilt oder ob du keine verrechnest. Schreibe Zahlungstermine als feste Daten auf, etwa «zahlbar bis 15. März». Bei einem vereinbarten Verfalltag gerät der Schuldner nach dem Gesetz ohne Mahnung in Verzug (Art. 102 Abs. 2 OR). Mehr zur Steuer findest du im Beitrag Mehrwertsteuer für Künstler.

Anzahlung

Eine Anzahlung zeigt, dass es dem Veranstalter ernst ist, und sichert dein Datum ab. Lege Höhe und Frist fest und schreibe dazu, was mit der Anzahlung passiert, wenn der Veranstalter absagt. Wie du das sauber formulierst, steht im Beitrag Anzahlung und Stornobedingungen.

Absage und Ausfall

Regle für beide Seiten, was bei einer Absage gilt. Üblich ist eine Staffel: Je näher der Termin, desto höher der Anteil der Gage, der trotzdem geschuldet ist. Lege auch fest, was passiert, wenn du selbst ausfällst, zum Beispiel bei Krankheit, und ob du einen Ersatz stellen darfst. Nimm eine Klausel zu höherer Gewalt auf, etwa bei Unwetter oder einem behördlichen Verbot. Ob sich ein Rücktritt überhaupt ausschliessen lässt, ist rechtlich heikel. Du kannst aber festlegen, was er kostet.

Technik, Rider und Zeiten

Verweise auf deinen Rider und hänge ihn als Anlage an. Dort stehen Strom, Bühne, Anlage und Licht. Kläre, wer was mitbringt, wann der Aufbau beginnt, wie lange der Soundcheck dauert und wer am Ende abbaut. Gibt es Pausen oder feste Spielzeiten, notiere sie. Mehr zum Rider im Beitrag Was ist ein Rider?

Reise, Unterkunft und Verpflegung

Schreibe auf, was der Veranstalter zusätzlich übernimmt: Reisekosten, ein Hotel bei langer Anreise, Essen und Getränke, einen Parkplatz in Bühnennähe. Was vorher nicht genannt ist, wird später gern vergessen. Wie du Fahrtkosten kalkulierst, zeigt der Beitrag Reisekosten für Auftritte berechnen.

Aufnahmen, Musik und Haftung

Kläre, wer den Auftritt fotografieren oder filmen und wo er die Aufnahmen zeigen darf. Halte fest, wer sich um die Anmeldung der öffentlichen Musikaufführung bei der zuständigen Verwertungsgesellschaft kümmert. Wer dafür zuständig ist, solltest du für deinen Fall selbst klären. Regle ausserdem, wer für Schäden an deinem Equipment durch Gäste aufkommt und wie weit deine eigene Haftung geht. Eine Haftungsbeschränkung gilt nur innerhalb der gesetzlichen Grenzen.

Muss der Vertrag unterschrieben sein?

Das Gesetz verlangt nur dann eine besondere Form, wenn es sie vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR). Für viele Verträge genügt deshalb eine klare Einigung. Ob das für deinen Auftritt gilt, prüfe im Zweifel mit einer Fachperson. Trotzdem lohnt es sich, den Vertrag festzuhalten, damit du später zeigen kannst, was vereinbart wurde.

Eine Bestätigung per E-Mail oder online ist ein Beweismittel, das ein Gericht frei würdigt (Art. 157 ZPO). Sie ersetzt keine eigenhändige Unterschrift. Ein Tipp: Schreibe nicht in den Vertrag, er gelte erst mit Unterzeichnung, wenn eine einfache Online-Bestätigung genügen soll. Wird für einen formfreien Vertrag eine Form vorbehalten, wird vermutet, dass die Parteien vor Erfüllung dieser Form nicht gebunden sein wollen (Art. 16 OR).

Booking-Vertrag mit ActBase

In Verträge & Rechnungen erstellst du aus einer angenommenen Offerte einen Vertrag. Parteien, Veranstaltung, Leistung und Gage werden übernommen, die übrigen Punkte wählst du als Bausteine. Der Veranstalter bestätigt über einen persönlichen Link online, ActBase hält Zeitpunkt und eine Prüfsumme fest. Das ist eine einfache elektronische Bestätigung und ersetzt keine eigenhändige Unterschrift. Die Vorlagen sind nicht rechtlich geprüft: Du prüfst sie selbst und bist für den Inhalt verantwortlich. Die Funktion ist in Arbeit, ActBase ist noch nicht allgemein verfügbar.

Hinweis

Dieser Beitrag ist eine allgemeine Orientierung und keine Rechtsberatung. Bei grösseren Beträgen oder besonderen Fällen lass den Vertrag individuell prüfen.

Zuletzt aktualisiert: 11. Oktober 2026

Häufige Fragen

Brauche ich als Künstler einen schriftlichen Vertrag?

Das Gesetz verlangt nur dann eine besondere Form, wenn es sie vorschreibt (Art. 11 Abs. 1 OR). Trotzdem ist ein festgehaltener Vertrag sinnvoll, weil er klärt, was vereinbart wurde, und bei Streit als Beleg dient.

Was gehört mindestens in einen Booking-Vertrag?

Parteien, Anlass, Datum, Ort und Zeiten, die Gage mit Zahlungsterminen, die Anzahlung, Regeln bei Absage und Ausfall sowie Technik und Aufbau.

Ist eine Online-Bestätigung gültig?

Sie dient als Beleg und wird von einem Gericht frei gewürdigt. Sie ist keine eigenhändige Unterschrift. Ob sie im Streitfall genügt, hängt vom Einzelfall ab, das kann niemand im Voraus zusichern.

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